Art der Einrichtung
Die AMF ist der kommunale Zusammenschluss Münsterscher Frauenvereine, -verbände, -vereinigungen, gesellschaftlicher, humanistischer, parteipolitischer, konfessioneller Art, Standes- und Berufsorganisationen sowie Selbsthilfeinstitutionen. Die AMF arbeitet unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.
Die AMF will
- Frauenarbeit koordinieren und kooperativ in Netzwerken mitarbeiten,
- gesellschaftliche, ehrenamtliche Arbeit tun,
- sich gesellschaftspolitisch einmischen.
Kontaktperson(en)
Vorsitzende:
Claudia Scholz
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Zielgruppe
Frauenorganisationen und Frauengruppen aus traditionellen und neuzeitlichen Vereinen und Verbänden.
Angebote oder Tätigkeiten
- Vierteljährliche Deligiertenversammlungen
- Fachgespräche mit Referentinnen und Referenten
- Kontaktgespräche und Besuche bei Einrichtungen
- Projekte im Rahmen städtischer Veranstaltungen
- Projekt "Europäische Charta für die Gleichstellung auf lokaler Ebene"
- Öffentliche Veranstaltungen
Trägerschaft
Zur Zeit gehören der AMF folgende Organisationen an:
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF)
- Bündnis 90 / Die Grünen
- Business and Professional Women Germany e.V. – Club Münster
- Deutscher Ärztinnenbund – Regionalgruppe Münster
- Deutscher Juristinnenbund (djb) – Regionalgruppe Münster
- Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) – Kreisverband Münster
- Evangelische Frauenhilfe e.V. – Kirchenkreis Münster
- Frauen Union der CDU
- Integrationsrat der Stadt Münster
- Jüdischer Frauenverein Münster
- Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) e.V.
- Katholische Frauengemeinschaft (kfd) e.V. – Stadtfrauen Münster
- Kompanera / BerufsWege e.V.
- Kreislandfrauenverband Münster e.V.
- Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF)
- Verband allein erziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)
- Ver.di – Frauengruppe Münster
- Unabhängige iranische Frauengruppe in Münster
Sonstiges
Jede Mitgliedsorganisation entsendet zu den vierteljährlichen Treffen eine stimmberechtigte Vertreterin. Beschlüsse über Angelegenheiten, mit denen die Arbeitsgemeinschaft sich an die Öffentlichkeit wenden will, müssen einstimmig von den Stimmberechtigten Anwesenden gefasst werden, andernfalls sind die zustimmenden Verbände einzeln aufzuführen. Der Vorstand der AMF wird für jeweils zwei Jahre gewählt.